Saisonale Frischeprodukte
Bei saisonalen oder hochverderblichen Produkten gibt es spezfische Probleme.
Lebensmittel- und Agrarproduzenten können in Österreich witterungsbedingt und vegetationszyklusbedingt nicht ganzjährig - Unterbrechung von wenigen Monaten - Frischwaren produzieren. In dieser "Ruhezeit" der regionalen österreichischen Produktion kommt es vor, dass der Handel dieses Frischeprodukt durch importierte Produkte ersetzt, um ganzjährig das jeweilige Produkt anbieten zu können.
Diese ausländische Frischeprodukte werden in Folge - trotz Produktion in Österreich - weiterhin im Handel angeboten. Beim bisherigen österreichischen Lieferanten wurde obwohl ein unbefristeter Liefervertrag vorlag und keine Kündigung stattfand bzw. die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre, keine Bestellung mehr getätigt.
Dabei handelt es sich um eine absolut verbotene Handelspraktik, durch einseitige Änderung des Liefervertrages gemäß Anhang 1 Ziffer 3 FWBG. Dies ist der Fall, wenn der Käufer einseitig die Bedingungen einer Liefervereinbarung in Bezug auf Häufigkeit, Methode, Ort, Zeitpunkt oder Umfang der Lieferung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, sowie von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen oder Preis ändert.