Saisonale Frischeprodukte

Kopfsalat
Foto: BMLUK / Christopher Fuchs

Bei saisonalen oder hochverderblichen Produkten gibt es spezfische Probleme. Genauere Erläuterungen finden Sie hier.

Lebensmittel- und Agrarproduzenten in Österreich können witterungs- und vegetationszyklusbedingt nicht ganzjährig - mit Unterbrechung von wenigen Monaten - Frischwaren produzieren. In dieser "Ruhezeit" der regionalen österreichischen Produktion kommt es vor, dass der Handel dieses Frischeprodukt durch importierte Produkte ersetzt, um ganzjährig das jeweilige Produkt anbieten zu können.

Diese ausländischen Frischeprodukte werden auch dann noch im Handel angeboten, wenn die Produktion in Österreich wieder möglich ist. Bei einem vorliegenden Beschwerdefall eines österreichischen Lieferanten wurden trotz eines unbefristeten Liefervertrags keine weiteren Bestellungen aufgegeben. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgte ebenfalls nicht; im Fall einer Kündigung wäre die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten worden.

Hierbei handelt es sich um eine einseitige Änderung des Liefervertrages und stellt gemäß Anhang I Ziffer 3 FWBG ("schwarze Liste") eine absolut verbotene Handelspraktik dar. Dies ist der Fall, wenn der Käufer einseitig die Bedingungen einer Liefervereinbarung in Bezug auf Häufigkeit, Methode, Ort, Zeitpunkt oder Umfang sowie von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen oder den Preis der Lieferung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ändert.