Milch mit Gütesiegel
Hier erfahren Sie mehr über die "Tierhaltung plus" Milch.
Begründung für die Einführung des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus"
Es gab zwei wesentliche Gründe für die Entwicklung des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus“. Einerseits zeigten zahlreiche Umfragen unter Konsumenten in den letzten Jahren, dass Tierwohl und bessere Tierhaltung sehr wichtige Einkaufskriterien sind und weiter an Bedeutung gewinnen werden.
Ziel des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus“ ist es, den Anforderungen der Gesellschaft und des Marktes in Bezug auf eine bessere Tierhaltung zu entsprechen.
Andererseits gab es auch die Forderung aus dem deutschen Lebensmittelhandel an österreichische Molkereien, Milchprodukte in den Haltungsstufen 2 und 3 gemäß haltungsform.de zu liefern. Die Forderung für die Stufe 3 wurde im August 2023 kommuniziert.
Der deutsche Markt ist für die österreichische Milchwirtschaft von großer Bedeutung. Jeder vierte Liter Milch geht in Form von Milchprodukten nach Deutschland.
Der Beschluss von „Tierhaltung plus“ erfolgte im AMA-Gütesiegel-Fachgremium für Milch im Oktober 2023. Die Richtlinie wurde daraufhin von der Republik Österreich bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Zustimmung zur neuen Richtlinie durch das BML erfolgte schließlich am 12. Februar 2024. Seit diesem Zeitpunkt ist die neue Richtlinie gültig und startet nun mit der Umsetzung.
Verbot der Anbindehaltung
Seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes (1.1.2005) ist die dauernde Anbindhaltung grundsätzlich verboten. Die Ausnahmetatbestände sind in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt und laufen im Qualitätsprogramm AMA-Gütesiegel Mitte Februar 2024 aus.
Die Anbindehaltung mit Weide/Auslauf/sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1.1.2024 nicht mehr zulässig. Die Anbindehaltung mit Weide/Auslauf/sonstiger Bewegungsmöglichkeit an mehr als 90 Tagen pro Jahr ist weiterhin zulässig.
Österreichs Milchverarbeiter haben auf die Klassifizierung reagiert und ihre Milchbauern informiert, dass die Umsetzung der Haltungskennzeichnung aufgrund der hohen Exportquoten nach Deutschland eine wirtschaftlichen Notwendigkeit darstellt - jeder vierte bis fünfte Liter österreichische Milch wird nach Deutschland exportiert.
Denn im Dezember 2023 wurde das österreichische AMA-Gütesiegel-Programm von Deutschland anerkannt und somit kann diese Milch mit der Klassifizierung entsprechend in Deutschland angeboten werden.
Haltungsform.de stufte das AMA-Gütesiegel „Tierhaltung plus“ als Stufe 2 („Stallhaltung plus“) und „Tierhaltung plus Außenklima“ als Stufe 3 (Außenklima) ein.
Das "Tierhaltung plus" wurde von Deutschland im Dezember 2023 anerkannt, sodass der bisherige Export österreichischer Milchprodukte - also jeder vierte Liter österreichische Milch - nach Deutschland gesichert werden konnte.
Die Molkereien haben auf die geänderte Nachfrage und Markterfordernisse reagiert und daher wurden Bedingungen beispielsweise dahingehend teilweise angepasst, dass der Milchgrundpreis mit Zu- oder Abschlägen für Tierwohlbonus verrechnet wird.
Diese Zu- oder Abschläge zum Grundpreis ergeben sich aufgrund der Differenzierung und der Feingliederung der Produkt- bzw Qualitätspalette, die der deutschen Klassifizierung haltungsform.de entspricht.
Ein etwaiger Abschlag vom Milchgeld scheint aufgrund des gesetzlichen Verbotes der dauernden Anbindehaltung vertretbar, ebenso wie ein Zuschlag für höhere Qualitätskriterien, beispielsweise Bio-Milch.
Die in diesen Fällen getroffene Differenzierung des Preises scheint durch die Feingliederung der Produkte und der gesetzlichen Haltungsvorschriften sachlich gerechtfertigt. Grundlage dafür bilden bisherige Erkenntnisse, dass die Anpassung des Preises nicht aufgrund eines wirtschaftlichen Ungleichgewichtes erfolgt, sondern aufgrund der Differenzierung in der Produktpalette. Die verschiedenen Milchqualitäten werden in verschiedenen Produktionen verarbeitet und der Qualitätseinstufung entsprechend abgepackt und vermarktet.
Die Besonderheiten des genossenschaftlichen Gesellschaftsmodels werden zum Schutz sämtlicher Genossenschaftsmitglieder und der wirtschaftlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Verhaltensweisen, die individuell als unfair empfunden werden, erfüllen keinen der taxativen Tatbestände des Faire-Wettbewerbsbedingungen Gesetzes. Es handelt sich um die präjudizielle Ansicht des Fairness-Büros, welche keinesfalls der Rechtsprechung unabhängiger Gerichte vorgreift.