Milch mit Gütesiegel

Hier erfahren Sie mehr über das Gütesiegel "Tierhaltung plus" im Branchensektor Milch.
Begründung für die Einführung des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus"
Es gab zwei wesentliche Gründe für die Entwicklung des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus“. Einerseits zeigten zahlreiche Umfragen unter Konsumenten in den letzten Jahren, dass Tierwohl und bessere Tierhaltung sehr wichtige Einkaufskriterien sind und weiter an Bedeutung gewinnen werden.
Andererseits gab es auch die Forderung aus dem deutschen Lebensmittelhandel an österreichische Molkereien, Milchprodukte in den Haltungsstufen 2 und 3 gemäß des Tierwohlsiegels "Haltungsform" zu liefern. Die Forderung für die Stufe 3 wurde im August 2023 kommuniziert.
Ziel des AMA-Gütesiegels „Tierhaltung plus“ ist es, den Anforderungen der Gesellschaft und des Marktes in Bezug auf eine bessere Tierhaltung zu entsprechen.
Der deutsche Markt ist für die österreichische Milchwirtschaft von großer Bedeutung. Jeder vierte Liter Milch geht in Form von Milchprodukten nach Deutschland.
Der Beschluss von „Tierhaltung plus“ erfolgte im AMA-Gütesiegel-Fachgremium für Milch im Oktober 2023. Die Richtlinie wurde daraufhin von der Republik Österreich bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Zustimmung zur neuen Richtlinie durch das BML erfolgte schließlich am 12. Februar 2024. Seit diesem Zeitpunkt ist die neue Richtlinie gültig und startet nun mit der Umsetzung.
Österreichs Milchverarbeiter haben auf die Klassifizierung reagiert und ihre Milchbauern informiert, dass die Umsetzung der Haltungskennzeichnung aufgrund der hohen Exportquoten nach Deutschland eine wirtschaftlichen Notwendigkeit darstellt - da jeder vierte Liter österreichische Milch nach Deutschland exportiert wird.
Im Dezember 2023 wurde das österreichische AMA-Gütesiegel-Programm von Deutschland anerkannt und somit kann diese Milch mit der Klassifizierung entsprechend in Deutschland angeboten werden.
Das deutsche Tierwohlsiegel "Haltungsform" stufte das AMA-Gütesiegel „Tierhaltung plus“ als Stufe 2 („Stallhaltung plus“) und „Tierhaltung plus Außenklima“ als Stufe 3 (Außenklima) ein.

Das Gütesiegel "Tierhaltung plus" wurde von Deutschland im Dezember 2023 anerkannt, sodass der bisherige Export österreichischer Milchprodukte - also jeder vierte Liter österreichische Milch - nach Deutschland gesichert werden konnte.
Die Molkereien haben auf die geänderte Nachfrage und Markterfordernisse reagiert. Daher wurden Bedingungen beispielsweise dahingehend teilweise angepasst, dass der Milchgrundpreis mit Zu- oder Abschlägen mit einem Tierwohlbonus verrechnet wird.
Diese Zu- oder Abschläge zum Grundpreis ergeben sich aufgrund der Differenzierung und der Feingliederung der Produkt- bzw Qualitätspalette, die der deutschen Klassifizierung "Haltungsform" entspricht und nicht aufgrund eines wirtschaftlichen Ungleichgewichtes. Die verschiedenen Milchqualitäten werden in verschiedenen Produktionen verarbeitet und der Qualitätseinstufung entsprechend abgepackt und vermarktet.
Ein etwaiger Abschlag vom Milchgeld scheint aufgrund des gesetzlichen Verbotes der dauernden Anbindehaltung vertretbar, ebenso wie ein Zuschlag für höhere Qualitätskriterien, wie beispielsweise bei Bio-Milch.
Die Besonderheiten des genossenschaftlichen Gesellschaftsmodels werden zum Schutz sämtlicher Genossenschaftsmitglieder und der wirtschaftlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Verhaltensweisen, die individuell als unfair empfunden werden, erfüllen keinen vollständigen Tatbestand des Faire Wettbewerbsbedingungen-Gesetzes. Es handelt sich um die präjudizielle Ansicht des Fairness-Büros, welche keinesfalls der Rechtsprechung unabhängiger Gerichte vorgreift.
Seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes (01.01.2005) ist die dauernde Anbindhaltung grundsätzlich verboten. Die Ausnahmetatbestände sind in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt und laufen im Qualitätsprogramm AMA-Gütesiegel Mitte Februar 2024 aus.
Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 01.01.2024 nicht mehr zulässig. Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an mehr als 90 Tagen pro Jahr ist weiterhin zulässig.