Umsatzgrenzen

Entscheidend sind auch die Umsatzgrenzen:
Da Verhandlungsmacht oft mit der Unternehmensgröße zusammenhängt, definiert die UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 Schutzbereiche über Umsatzschwellen.

Die Staffelung der Umsatzschwellen

Die Richtlinie arbeitet mit jährlichen weltweiten Umsatzgrößen der beteiligten Unternehmen. Maßgeblich ist, wie groß der Lieferant im Verhältnis zum Käufer ist. 

  • Schutz greift, wenn der Lieferant einen niedrigeren Jahresumsatz als der Käufer hat,

  • und beide in unterschiedliche Umsatzkategorien fallen.

Ein Lieferant mit z. B. 8 Mio. € Jahresumsatz ist also gegen unfaire Praktiken eines Käufers mit 100 Mio. € Umsatz geschützt. Umgekehrt gilt der Schutz nicht, wenn ein größerer Lieferant (z. B. mit 400 Mio. €) mit einem kleineren Käufer (z. B. 30 Mio. €) verhandelt.

 

Zweck dieser Regelung

  • Zielgerichteter Schutz: Vor allem kleine und mittlere Betriebe, die im Agrar- und Lebensmittelsektor strukturell schwächer sind, sollen abgesichert werden.

  • Rechtsklarheit: Die Umsatzschwellen liefern eine klare und objektive Messgröße, wann Schutz greift.

  • Flexibilität: Durch die Staffelung wird auch berücksichtigt, dass es große Unterschiede zwischen einem bäuerlichen Familienbetrieb und einem internationalen Handelskonzern gibt.

Überblick zu den Umsatzschwellen:

Die Bestimmungen über unlautere Handelspraktiken gelten für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen durch:

  1. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro haben;
  2. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro und höchstens zehn Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro haben;
  3. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben;
  4. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und höchstens 150 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben;
  5. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro und höchstens 350 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro haben sowie
  6. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro und höchstens 1 Milliarde Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Euro haben.

 

Umsatzgrenzen in Euro

Umsatz Lieferant Umsatz Käufer

0 - 2 Mio.

2 - 10 Mio.

2 - 10 Mio.

10 - 50  Mio.

10 - 50 Mio.

50 - 150 Mio.

50 - 150 Mio.

150 - 350 Mio.

150 - 350 Mio.

350 - 5.000 Mio.

350 - 1.000 Mio. 

5.000 Mio. +