Umsatzgrenzen

Entscheidend sind auch die Umsatzgrenzen:
Da Verhandlungsmacht oft mit der Unternehmensgröße zusammenhängt, definiert die UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 Schutzbereiche über Umsatzschwellen.
Die Staffelung der Umsatzschwellen
Die Richtlinie arbeitet mit jährlichen weltweiten Umsatzgrößen der beteiligten Unternehmen. Maßgeblich ist, wie groß der Lieferant im Verhältnis zum Käufer ist.
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Schutz greift, wenn der Lieferant einen niedrigeren Jahresumsatz als der Käufer hat,
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und beide in unterschiedliche Umsatzkategorien fallen.
Ein Lieferant mit z. B. 8 Mio. € Jahresumsatz ist also gegen unfaire Praktiken eines Käufers mit 100 Mio. € Umsatz geschützt. Umgekehrt gilt der Schutz nicht, wenn ein größerer Lieferant (z. B. mit 400 Mio. €) mit einem kleineren Käufer (z. B. 30 Mio. €) verhandelt.
Zweck dieser Regelung
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Zielgerichteter Schutz: Vor allem kleine und mittlere Betriebe, die im Agrar- und Lebensmittelsektor strukturell schwächer sind, sollen abgesichert werden.
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Rechtsklarheit: Die Umsatzschwellen liefern eine klare und objektive Messgröße, wann Schutz greift.
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Flexibilität: Durch die Staffelung wird auch berücksichtigt, dass es große Unterschiede zwischen einem bäuerlichen Familienbetrieb und einem internationalen Handelskonzern gibt.
Überblick zu den Umsatzschwellen:
Die Bestimmungen über unlautere Handelspraktiken gelten für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen durch:
- Lieferanten, die einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro haben;
- Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro und höchstens zehn Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro haben;
- Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben;
- Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und höchstens 150 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben;
- Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro und höchstens 350 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro haben sowie
- Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro und höchstens 1 Milliarde Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Euro haben.
Umsatz Lieferant | Umsatz Käufer |
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0 - 2 Mio. |
2 - 10 Mio. |
2 - 10 Mio. |
10 - 50 Mio. |
10 - 50 Mio. |
50 - 150 Mio. |
50 - 150 Mio. |
150 - 350 Mio. |
150 - 350 Mio. |
350 - 5.000 Mio. |
350 - 1.000 Mio. |
5.000 Mio. + |