Sitz des Lieferanten und des Käufers

Die Vorschriften über unlautere Handelspraktiken gelten nicht nur innerhalb eines Mitgliedstaats, sondern EU-weit und auch im internationalen Handel, sobald mindestens eine Vertragspartei ihren Sitz in der Europäischen Union hat.

Firmensitz und Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie

  • Lieferant mit Sitz in der EU ist geschützt, auch wenn der Käufer außerhalb der EU ansässig ist (zum Beispiel in der Schweiz oder in den USA).

  • Käufer mit Sitz in der EU muss die Bestimmungen einhalten, auch wenn der Lieferant außerhalb der EU seinen Sitz hat.

  • Beide Parteien außerhalb der EU fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Damit ist sichergestellt, dass europäische Landwirte, Produzenten und Unternehmen beim Handel mit internationalen Geschäftspartnern nicht benachteiligt werden. Gleichzeitig verpflichtet die Richtlinie alle Käufer mit Sitz in der EU, faire Praktiken gegenüber ihren Lieferanten einzuhalten – egal, wo diese ansässig sind.