Zahlungsverzug

Kiste Äpfel mit Text: Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken!
Foto: BML/AMA-Bioarchiv / Pichler

Verderbliche Waren sind spätestens nach 30 Tagen vom Käufer zu bezahlen.
Länger haltbare Lebensmittelerzeugnisse, deren Mindesthaltbarkeit 30 Tage beträgt, sind maximal 60 Tage nach der Lieferung zu zahlen.