Zahlungsverzug
Verderbliche Waren sind spätestens nach 30 Tagen vom Käufer zu bezahlen.
Länger haltbare Lebensmittelerzeugnisse, deren Mindesthaltbarkeit 30 Tage beträgt, sind maximal 60 Tage nach der Lieferung zu zahlen.
Verderbliche Waren sind spätestens nach 30 Tagen vom Käufer zu bezahlen.
Länger haltbare Lebensmittelerzeugnisse, deren Mindesthaltbarkeit 30 Tage beträgt, sind maximal 60 Tage nach der Lieferung zu zahlen.